Ich biete Ihnen an:

Private Gutachten

Privatgutachten oder auch Parteigutachten werden von mir erstellt, um Sachverhalte zu klären. Diese können zwischen Personen oder Firmen entstehen. Das Privatgutachten kann auch als Grundlage bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung dienen.

Privatgutachten sollten dann erstellt werden, wenn Sie als Besteller einer Dienstleistung nicht zufrieden sind. Als Sachverständiger werde ich die Arbeiten objektiv begutachten, Fehler oder Mängel festhalten. Auf Wunsch organisiere ich auch eine Besichtigung mit dem ausführende Handwerksbetrieb.

Gerichtsgutachten

Ein Gerichtsgutachten wird im Rahmen eines Rechtsstreites erstellt. Hier unterscheidet man zwischen einem selbstständigen Beweisverfahren oder Hauptsacheverfahren. Das erste ist ein Sachverständigenverfahren ohne Prozess, bei dem durch einen Gutachter ein vermuteter Mangel geklärt werden soll. Beim Hauptsacheverfahren findet eine juristische Auseinandersetzung vor einem Gericht statt.

Die Wahl des Sachverständigen obliegt dem Gericht, jedoch können Sie als Antragsteller einen Sachverständigen vorschlagen. Die Beauftragung erfolgt dann durch das Gericht.

Schiedsgutachten

Tritt der Fall ein, dass es zwischen zwei oder mehreren Parteien zu Unstimmigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder sogar zu Streitigkeiten kommt, kann ein Sachverständiger einvernehmlich von den beteiligten Parteien mit der Erstellung eines Schiedsgutachten beauftragt werden. 

Das Ergebnis ist für die Parteien bindend. Ein Schiedsgutachten kann langwierige Rechtsstreitigkeiten erheblich verkürzen. Das Schiedsgutachten ist jedoch kein Schiedsrichterspruch und zieht keine unmittelbare Vollstreckung von Forderungen nach sich.

Fachtechnische Beratung

Ein Sachverständiger kann unabhängig und objektiv Fragen des Bauherrn mit dem Planer und/oder Unternehmer führen. Fehler oder Mängel werden erläutert, Vorschläge für Verhandlungs- oder Verbesserungsvorschläge oder Sanierungen werden erörtert.

Ebenso kann ein Handwerksbetrieb einen Sachverständigen hinzuziehen, wenn es sich ungerechtfertigten Mängelbehauptungen gegenüber gestellt sieht.

Ein Sachverständiger kann den Instandsetzungsbedarf eines Gebäudes ermitteln und erfassen. Dringlichkeiten können aufgezeigt werden.

Versicherungsgutachten

Ein Versicherungsgutachten wird bei Versicherungsschäden von der jeweiligen Versicherung in Auftrag gegeben, um den Schaden zu ermitteln.

Beweissicherung

Bei der Beweissicherung werden Schäden, die durch Baumaßnahmen an Gebäuden verursacht werden können, nachgewiesen. Es ist üblich, vor Beginn einer Baumaßnahme oder während der Bautätigkeit ein Beweissicherungsgutachten aufstellen zu lassen, um nach Beendigung der Baumaßnahmen den Status Quo vergleichen zu können.

Diese Beweissicherung dient dem Eigentümer, Planer und Bauunternehmer zur Abwehr von Forderungen und der Durchsetzung von Ansprüchen.