Fortbildungen

"Die Sachverständigenordnung der Handwerkskammer Lübeck als Bestellkörperschaft für ö.b.u.v. Sachverständige schreibt unter §17 vor, dass der Sachverständige sich im "erforderlichen Umfang" fortbilden muss.

Es sollen pro Jahr der Bestellzeit 15 - 25 Fortbildungspunkte erzielt werden... Fortbildungen, vor allem in Präsenz, sind aber nicht nur Pflichtveranstaltungen sondern ermöglichen in vielen Fällen den zusätzlichen persönlichen Austausch mit den Referenten, den Kontakt mit Kollegen und das Bilden von Netzwerken. Das Bestreben auf dem aktuellen Informationsstand zu sein, stellt außerdem sicher, bei fachlichen Auseinandersetzungen, z.B. vor Gericht oder in Ortsterminen, die besseren und aktuelleren Argumente parat zu haben".

Folgende Fortbildungen wurden von Rolf Fischer besucht: